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15.05.2020 |

Urteil: Konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere nicht patentierbar

Gemuese
Patente auf konventionell gezüchtetes Gemüse sind nun tabu (Foto: CC0)

Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung sind in Europa nun verboten. Das besagt das lange erwartete Urteil der Großen Beschwerdekammer, der höchsten rechtlichen Instanz des Europäischen Patentamtes (EPA), das in der Vergangenheit immer wieder durch die Erteilung eben solcher Patente für Schlagzeilen gesorgt hatte. Nun bestätigte die Kammer am 14. Mai in ihrer Stellungnahme „G3/19“, dass Pflanzen und Tiere aus „im Wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren unter dem Europäischen Patentübereinkommen nicht patentierbar sind“. Von dieser Regelung ausgenommen sind Patente, die vor dem 1. Juli 2017 erteilt wurden, oder Patentanträge, welche vor diesem Datum bereits eingereicht wurden und noch anhängig sind. „Ich begrüße ausdrücklich die Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer“, sagte EPA-Präsident António Campinos. „Sie wird den Patentanmeldern und der breiten Öffentlichkeit mehr Rechtssicherheit in dieser sensiblen und komplexen Frage mit rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen bringen“, teilte er mit und kündigte an, das Patentamt werde im Einklang mit den dargelegten Klarstellungen handeln.

„Keine Patente auf Saatgut!“, ein Bündnis von Nichtregierungsorganisationen, freute sich über das Urteil. „Seit mehr als zehn Jahren kämpfen wir gegen Patente wie z.B. auf Brokkoli und Tomaten, Paprika, Melonen und Getreide. Stellvertretend für große Teile der europäischen Öffentlichkeit, der Gärtnereien, der Landwirtschaft und der VerbraucherInnen begrüßen wir dieses Urteil“, sagte Martha Mertens vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Unsere Kenntnisse über Züchtungsverfahren wurden über Jahrhunderte von Landwirtschaft und Züchtung entwickelt, nicht aber von der Industrie erfunden. Konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere müssen auch in Zukunft für die weitere Züchtung verfügbar sein“, fordert sie. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) nannte das Urteil „einen wichtigen Etappensieg“. Auch Katherine Dolan vom Verein ARCHE NOAH bewertet die Entscheidung zunächst positiv: „Das aktuelle Urteil kann dazu beitragen, ein Jahrzehnt voller rechtlicher Absurditäten und chaotischer Entscheidungen am EPA zu beenden.“ Weltagrarbericht.de hatte über das rechtliche Hin und Her berichtet. Es bestehe aber immer noch das Risiko, dass große Konzerne das Patentrecht dazu missbrauchten, um die Kontrolle über Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu erhalten, so Dolan. „Das Problem ist noch nicht gelöst. Weitere politische Entscheidungen sind notwendig, um die bestehenden Schlupflöcher zu schließen.“

Die Schlupflöcher, die „Keine Patente auf Saatgut!“ Sorgen bereiten, beziehen sich vor allem auf die Abgrenzung zwischen technischen Erfindungen und den Methoden der konventionellen Züchtung. Wie ein Ende April veröffentlichter Bericht des Bündnisses zeigt, muss dieser Unterschied klar definiert werden, damit bestehende Verbote wirksam greifen können. Probleme bereiteten hier Patentanträge im Zusammenhang mit zufälligen Mutationen, bei denen nicht zwischen natürlich vorkommenden Genvarianten und zufälligen Mutationen einerseits und technischen Interventionen mittels Gentechnik andererseits unterschieden wurde. Der Bericht zeigt, dass sich viele Patentansprüche auf Verfahren beziehen, die Ergebnis zufälliger Prozesse in Kombination mit Kreuzung und Selektion sind. Auf Zufallsmutagenese basiert etwa ein Antrag des niederländischen Konzerns Keygene, der sich pauschal auf alle Cassava- bzw. Maniokpflanzen erstreckt, die einer chemischen Mutagenese unterzogen wurden – unabhängig vom verfolgten züchterischen Ziel. Die „Erfindung“ sei, dass es der Firma als erstes gelungen sei, Mutationszüchtung mit Maniok durchführen, wobei Pflanzenzellen mit Chemikalien in Kontakt gebracht werden. Das Patent beansprucht aber nicht nur das technische Verfahren, sondern alle behandelten Zellen, Setzlinge oder Pflanzen. „Keine Patente auf Saatgut!“ fordert daher weitere politische Entscheidungen, um zu verhindern, dass ‚technische Garnierungen‘ wie die Beschreibung von zufälligen Mutationen dazu missbraucht werden, um konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere weiterhin durch die Hintertür patentieren zu lassen. (ab)

07.05.2020 |

Lateinamerika: Die Corona-Pandemie trifft indigene Gemeinschaften hart

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Die Teller vieler Indigenen in Lateinamerika bleiben pandemiebedingt leer (Foto: A. Beck)

Die indigenen Völker Lateinamerikas sind angesichts der Corona-Pandemie einem hohen Risiko ausgesetzt und ihr ohnehin oft begrenzter Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung könnte sich noch weiter verschlechtern, warnen Menschenrechtsorganisationen und Indigenenverbände. Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) der Organisation Amerikanischer Staaten rief daher die Regierungen Lateinamerikas dazu auf, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit der indigenen Gemeinschaften zu schützen und spezifische Antworten für diese Gruppe zu entwickeln, die ihre Weltsicht und kulturelle Vielfalt respektieren. Die Kommission verweist darauf, dass nach Angaben der Weltbank 43% der indigenen Bevölkerung Boliviens, Brasiliens, Ecuadors, Guatemalas, Mexikos und Perus an moderater Armut leiden, während dies nur bei 21% der nicht-indigenen Bevölkerung dieser Länder der Fall ist. Der Anteil derer, die an extremer Armut leiden, ist bei indigenen Völker dreimal so hoch. Auch von Unterernährung sind indigene Gemeinschaften überproportional betroffen: In Guatemala sind etwa 60% der indigenen Kinder unter 5 Jahren chronisch unterernährt und damit fast doppelt so viele wie in der nicht-indigenen Bevölkerung. Die Coronakrise trifft diese verletzlichen Gruppen daher besonders hart, warnt die Kommission.

Auch der Fondo para el Desarrollo de los Pueblos Indígenas de América Latina y El Caribe (FILAC) betont, dass COVID-19 die Lage der indigenen Völker, die ohnehin unter einem hohen Prozentsatz an Armut, Mütter- und Kindersterblichkeit, Eisenmangel, Unterernährung und Infektionskrankheiten wie Malaria, Tuberkulose und Dengue-Fieber leiden, noch weiter verschärfe. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie werden die bereits durch Ungleichheit und Diskriminierung geprägte Situation der indigenen Gemeinschaften verschlimmern, warnt FILAC in einem Bericht. Sie seien nicht nur durch das Virus bedroht, sondern auch durch Konflikte und Gewalt im Zusammenhang mit knappen Ressourcen, wie Trinkwasser, Nahrungsmitteln und Land. Für viele Indigene ist der Verkauf und Kauf von Lebensmitteln durch die Schließung von Wegen und Märkten erschwert, der Zugang zu sozialen Sicherungsprogrammen aufgrund fehlender Papiere nicht möglich und Informationen zur Vorbeugung gegen COVID-19 nicht in den jeweiligen indigenen Sprachen verfügbar. In Lateinamerika gibt es laut FILAC mehr als 800 indigene Gemeinschaften, denen 45 Millionen Menschen oder knapp 10% der Bevölkerung des Kontinents angehören – ihr Anteil ist von Land zu Land unterschiedlich hoch. 462 Gemeinschaften gehören mittlerweile weniger als 3000 Personen an.

Für den Bericht hat FILAC Daten von 30 Indigenenverbänden und Informationen der Regierungen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die indigene Bevölkerung der einzelnen Länder zusammengetragen. Zwar sei die Datenlage lückenhaft, doch es zeige sich, dass das Virus nun auch bei vielen indigenen Gemeinschaften angekommen ist. Für das Amazonasgebiet meldet der Verband Coordinadora de las Organizaciones Indígenas de la Cuenca Amazónica (COICA) in einem Bericht vom 26. April insgesamt 679 bestätigte COVID-19-Fälle und 40 Todesfälle in den neun Ländern des Amazonasgebiets. Für Mexiko registriert das Instituto Nacional de Pueblos Indígenas (INPI) 110 bestätigte Fälle bei Indigenen, während die Regierung 209 Fälle zählt. Doch getestet und gezählt werden nur die Mitglieder indigener Gemeinschaften, die Zugang zum Gesundheitssystem haben. Doch genau da liege das Problem, denn viele Gemeinschaften leben in abgelegenen Gebieten und weit entfernt von der nächsten Stadt, sodass die Gesundheitsversorgung oft nicht gewährleistet sei.

Auch beim Zugang zu Informationen und Bildung seien viele indigene Gemeinschaften in Corona-Zeiten benachteiligt. Der Sender Telesur berichtet, dass zum Beispiel in Peru 4 Millionen Menschen leben, die eine andere Sprache als Spanisch sprechen. Auch wenn einige Aufklärungsmaterialien und Informationsbroschüren übersetzt wurden, besteht ein weiteres Problem: Viele indigenen Gemeinschaften haben weder Internet noch Strom noch elektronische Geräte, um Informationen zu erhalten. Oder um auf die offizielle Unterrichtsplattform „Aprendo en casa“ zugreifen zu können. So seien indigene Kinder ohne Internet, die bisher eine Schule besucht hatten, vom Online-Unterricht ausgeschlossen. Telesur berichtet von einem weiteren Problem: Viele arme Familien verlassen die Städte, da sie aufgrund der coronabedingt seit Mitte März geltenden Ausgangssperren mit ihrer Arbeit im informellen Sektor, zum Beispiel als Straßenverkäufer, nichts mehr verdienen und Hunger leiden. Dazu gehören auch viele Indigenen, die nun aus Lima flüchten und wieder zu ihren Gemeinschaften aufs Land oder in die Wälder zurückkehren - möglicherweise mit dem Virus im Gepäck. (ab)

28.04.2020 |

Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere in der Pipeline

Basil
Patente quer durch den Garten (Foto: CC0)

Konzerne versuchen weiterhin mit listigen Winkelzügen, konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere als „Erfindungen“ patentieren zu lassen, um sich so die Kontrolle über Züchtungsressourcen und die Produktion unserer Nahrungsmittel anzueignen. Das zeigt ein Bericht des Bündnisses „Keine Patente auf Saatgut!“, der am 23. April erschien. Nach europäischem Patentrecht dürfen nur Pflanzen und Tiere patentiert werden, die mit gentechnischen Verfahren gezüchtet wurden, während Nahrungspflanzen und Nutztiere aus konventioneller Züchtung nicht patentierbar sind. Doch in den letzten 10 bis 15 Jahren wurden in Europa 1.600 Anmeldungen auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung eingereicht und 220 Patente erteilt. Am Europäischen Patentamt (EPA) in München, das aufgrund dieser umstrittenen Patentvergabe heftige öffentliche Kritik erntete, herrscht rechtliches Chaos nach teils widersprüchlichen Entscheidungen und die Erteilung von Patenten auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung wurde 2019 vorerst ausgesetzt. Der Bericht von „Keine Patente auf Saatgut!“ zeigt jedoch, dass sich bereits mehr als 100 Patentanträge in der Pipeline befinden, die in den Jahren 2018 und 2019 auf konventionelle Züchtungen eingereicht wurden. Elf Fälle beleuchtet er genauer.

„Es gibt Beispiele wie spezielle Paprika-Pflanzen, die ursprünglich in Mexiko gesammelt wurden und deren Verwendung für die Zucht jetzt von Patentmonopolen erfasst werden soll. Andere Beispiele betreffen natürliche Resistenzen gegen Erreger von Pflanzenkrankheiten bei Basilikum oder Zuckermelonen mit intensiverer Rot-Färbung und Endivien-Salat, der nach der Ernte nicht so schnell braun wird“, erläutert Martha Mertens vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. „Derartige Züchtungen sind doch keine Erfindungen!“ Zahlreiche Ansprüche beziehen sich auf Verfahren, die Ergebnis zufälliger Prozesse sind in Kombination mit Kreuzung und Selektion. Auf Zufallsmutagenese basiert etwa die Patentanmeldung WO2019121603 des niederländischen Konzerns Keygene, die sich pauschal auf alle Cassava- bzw. Maniokpflanzen erstreckt, die einer chemischen Mutagenese unterzogen wurden – unabhängig vom verfolgten züchterischen Ziel. Die „Erfindung“ sei, dass es der Firma als erstes gelungen sei, Mutationszüchtung mit Maniok durchführen, wobei Pflanzenzellen mit Chemikalien in Kontakt gebracht werden. Das Patent beansprucht aber nicht nur das technische Verfahren, sondern alle behandelten Zellen, Setzlinge oder Pflanzen. „Maniok ist für viele Länder, besonders in Afrika, Südamerika und Asien, ein äußerst wichtiges Lebensmittel. Wenn ein derart umfassendes Patent erteilt wird, kann es züchterische Aktivitäten erheblich einschränken - z.B. wenn es darum geht, Sorten zu züchten, die an neue klimatische Bedingungen angepasst sind oder mit neuen Schädlingen fertig zu werden“, warnt der Bericht.

Zudem beansprucht die Firma KWS mit der Universität Zürich rund 80 Pflanzenarten, die gegen die vor allem beim Mais auftretende Pilzkrankheit „Northern corn leaf blight“ resistent sein sollen. Die angebliche Erfindung bestehe darin, dass KWS die Pflanzen mit dem Krankheitserreger in Kontakt brachte und jene auswählte, die eine Resistenz zeigten. Dann wurden DNA-Sequenzen identifiziert, die am Aufbau der Zellmembranen beteiligt sind und auch bei der Pilzabwehr eine Rolle spielen. Dann wurde eine Zufallsmutagenese durchgeführt und Pflanzen mit der erwünschten DNA-Sequenz ausgewählt. Grundlage für weitere Anmeldungen sind ganz klassische Methoden der konventionellen Züchtung, etwa die Auswahl von Basilikum, das gegen den Falschen Mehltau resistent ist. Die BASF-Tochterfirma Hild und Nunhems aus den Niederlanden hatten Wildpflanzen in einer US-Saatgutbank „entdeckt“ und mit kommerziell gehandelten Sorten gekreuzt. Dann wurden DNA-Sequenzen identifiziert, die mit dem ausgewählten Phänotyp korrelieren (Markergene). Diese würden es erlauben, die Pflanzen auch anhand des Genotyps auszuwählen. Mit diesem Trick der „technischen Garnierung“ eines konventionellen Züchtungsverfahrens will BASF die Pflanzen, sowie Pollen, Samen und alle weiteren Züchtungen mit diesen Pflanzen als ihre Erfindung beanspruchen. Auch die Züchtung von Nutztieren ist Gegenstand mehrere Patentanmeldungen, die der Bericht beleuchtet.

Die Autoren befürchten, dass viele der Patente erteilt werden könnten, wenn das rechtliche Chaos am EPA nicht beendet wird. 2017 entschied dessen Verwaltungsrat zunächst, dass keine weiteren Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere erteilt werden dürfen. Als rechtliches Schlupfloch blieb jedoch bestehen, dass weiterhin Patente auf genetische Varianten und Veränderungen (Mutationen) des Erbgutes zugelassen waren, wobei nicht zwischen natürlicherweise vorkommenden Genvarianten und zufälligen Mutationen einerseits und technischen Interventionen mittels Gentechnik andererseits unterschieden wurde. Das Chaos perfekt machte EPAs Technische Beschwerdekammer mit ihrer Entscheidung Ende 2018, dass der Beschluss des Verwaltungsrates nicht mehr anzuwenden sei. Damit wären Verfahren zur konventionellen Züchtung nicht patentierbar, die daraus resultierenden Pflanzen und Tiere würden trotzdem als patentierbar angesehen.

„Der Bericht von Keine Patente auf Saatgut! zeigt, wie die Konzerne versuchen, noch mehr Kontrolle über die Produktion von Lebensmitteln in Europa zu erhalten, wenn die aktuellen rechtlichen Fragen nicht gelöst und keine klare Unterscheidung zwischen technischen Erfindungen und zufälligen Verfahren gemacht werden“, sagte Christoph Then, der Sprecher des Bündnisses. Werden konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere als „Erfindungen“ patentiert, stehen diese ohne Zustimmung der Patentinhaber nicht für die weitere Züchtung zur Verfügung, doch für diese sei der Zugang zur biologischen Vielfalt von zentraler Bedeutung. „Keine Patente auf Saatgut!“ fordert, dass in Europa auch künftig die konventionelle Züchtung, Aufzucht und Erhaltung von Nahrungspflanzen und Nutztieren nicht durch derartige Patente eingeschränkt werden darf. (ab)

22.04.2020 |

Zahl der akut Hungernden könnte sich durch COVID-19 verdoppeln

Hunger
Von der Hand im Mund leben Millionen Menschen weltweit (Foto: CC0)

Etwa 135 Millionen Menschen weltweit litten im Jahr 2019 an akutem Hunger. Das geht aus einem Bericht hervor, der am 21. April vom Food Security Information Network (FSIN) veröffentlicht wurde, einem Netzwerk von 16 UN- und Entwicklungsorganisationen. Und diese Zahlen könnten sich 2020 infolge der Corona-Pandemie auf 265 Millionen Menschen verdoppeln, warnt das Welternährungsprogramm (WFP), einer der Herausgeber. Laut dem „2020 Global Report on Food Crises” stieg die Zahl von 113 Millionen Menschen mit akutem Hunger in 53 Ländern im letzten Jahr auf 135 Millionen Menschen in 55 Ländern. Zu den Hauptursachen für akuten Hunger zählen dem Bericht zufolge Konflikte, Wetterextreme und wirtschaftliche Gründe. Mehr als die Hälfte der akut Hungernden leben in Afrika (73 Millionen), gefolgt von 43 Millionen im Nahen Osten und in Asien sowie 18,5 Millionen Menschen in Lateinamerika und der Karibik. Die Zahl der Menschen, die unter akutem Hunger leiden und deren Leben unmittelbar gefährdet ist, ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Weltweit sind 821 Millionen Menschen chronisch unterernährt und haben über einen Zeitraum von einem Jahr nicht genug zu essen, um ein gesundes Leben zu führen.

Zu den akut Hungernden kommen laut FSIN weitere 183 Millionen Menschen in 47 Ländern, die nur einen Schritt vom akuten Hunger entfernt sind. Sie befinden sich bereits in einer kritischen Lage und wenn noch ein weiterer Schock hinzukommt, wie ein Extremwetterereignis oder jetzt die Auswirkungen von COVID-19, droht ihnen ebenfalls akuter Hunger. Von den 2019 bereits akut hungernden Menschen lebten 65% oder 88 Millionen in gerade einmal 10 Ländern. Am schlimmsten in absoluten Zahlen betroffen war Jemen mit 15,9 Millionen Menschen, gefolgt von Demokratische Republik Kongo (15,6 Millionen), Afghanistan, Venezuela, Äthiopien, Südsudan, Syrien, Sudan, Nigeria und Haiti. Den größten Anteil an akut hungernden Menschen gibt es im Südsudan, wo 61% der Bevölkerung von akutem Hunger betroffen sind – im Jemen sind es 53%. Da die Zahlen des Berichts sich auf 2019 beziehen, sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der aktuellen Heuschrecken-Plage in Ostafrika noch nicht berücksichtigt. Das Welternährungsprogramm (WFP) prognostiziert jedoch, dass 2020 rund 265 Millionen Menschen in Ländern mit mittleren und geringen Einkommen von akutem Hunger bedroht sein werden.

„Diese neuen Vorhersagen zeigen das Ausmaß der Katastrophe, mit der wir konfrontiert sind“, sagte der Chefökonom des WFP, Arif Husain. „Wir müssen sicherstellen, dass Dutzende Millionen von Menschen, die bereits am Rande des Hungertodes stehen, nicht diesem Virus oder seinen wirtschaftlichen Folgen in Form von Arbeitsplatz- und Einkommensverlusten erliegen. Besonders besorgniserregend sei die Lage für Menschen, die in Konfliktgebieten leben oder ihre Heimat verlassen mussten und sich in Flüchtlingslagern befinden. Menschen im Nordosten Nigerias, im Südsudan, in Syrien und Jemen sind besonders stark betroffen. „Diesen Menschen hat COVID-19 gerade noch gefehlt. Selbst ohne das Virus hing ihr Leben bereits am seidenen Faden, sagt Husain. „Wenn wir diese Menschen aus irgendwelchen Gründen nicht erreichen können, bezahlen sie dafür mit ihrem Leben.“ Die Situation in den armen Ländern sei zu grauenhaft, um sie zu begreifen. „Wir müssen uns auf die zweite und dritte Welle dieser Krankheit vorbereiten. Die Menschen verlieren ihre Lebensgrundlage und ihr Einkommen und gleichzeitig sind die Versorgungsketten gestört. Dies führt zu einem doppelten Schicksalsschlag, durch den sowohl die Verbreitung als auch die Intensität des Hungers in der ganzen Welt zunimmt“, warnt Husain mit Nachdruck. (ab)

14.04.2020 |

Carlsberg meldet erneut Patente auf Gerste und Bier an

Gerste
Wer hat es erfunden? (Foto: CC0, Fine Mayer/Pixabay)

Der Brauereikonzern Carlsberg hat weitere Patente auf Gerste aus konventioneller Züchtung und das daraus gebraute Bier angemeldet. Das ergaben Recherchen des Bündnisses „Keine Patente auf Saatgut!“. Schon 2016 hatte die Firma für Empörung gesorgt, als sie beim Europäischen Patentamt (EPA) in München gemeinsam mit dem Konzern Heineken erfolgreich Patente auf Gerstenpflanzen aus konventioneller Züchtung beantragte, die für die Produktion von Bier und anderen Getränken verwendet werden. Gegen die Patente EP2384110 und EP2373154 hatte „Keine Patente auf Saatgut!“ 2017 gemeinsam mit rund 40 anderen Organisationen Einspruch eingelegt. Die erste Anhörung dazu fand im Oktober 2018 in München statt, doch die endgültige Entscheidung steht noch aus. Nun startete die Firma Carlsberg 2019 einen neuen Anlauf, um Saatgut, Gerste und Bier zu ihrer Erfindung zu deklarieren und meldete drei weitere Patente auf Gerste an (WO2019129736, WO2019129739, WO2019134962).

Dies wird von den Mitgliedsorganisationen von „Keine Patente auf Saatgut!“ heftig kritisiert. Sie sehen eine große Gefahr in der zunehmenden Anzahl von Patenten auf Pflanzen, Saatgut und Nutztiere und deren Auswirkungen auf Landwirte, Züchter, Innovation und Biodiversität. Derartige Patente seien ein Missbrauch des Patentrechtes und gefährdeten den Zugang zu grundlegenden Ressourcen in der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion. „Patente schaffen Monopole. Wenn konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere als patentierte ‚Erfindungen‘ beansprucht werden, können sie ohne die Zustimmung des Patentinhabers nicht für die weitere Züchtung genutzt werden“, warnt Christoph Then, der Sprecher des Bündnisses. „Der Patentinhaber kann den Zugang zur biologischen Vielfalt von Pflanzen und Tieren kontrollieren, behindern und sogar blockieren. In der Folge können große Konzerne eine umfassende Kontrolle über die Grundlagen unserer Ernährung erhalten“, so Then.

Bei den drei Patentanmeldungen auf Gerste handelt es sich wie bei den bereits vom EPA erteilten Patenten weder um technische Erfindungen noch wurden Verfahren zur gentechnischen Veränderung genutzt, was einen Patentierung rechtfertigen würde. „Stattdessen wurden alt bekannte Verfahren eingesetzt, um zufällige Mutationen auszulösen: Saatgut von Gerstenpflanzen wurde mit bestimmten Chemikalien in Kontakt gebracht, um die Mutationsrate und die genetische Vielfalt zu erhöhen. Danach wurden per Kreuzung und Selektion die gewünschten Eigenschaften herausgezüchtet. Körner der Gerste mit einer veränderten Zusammensetzung der Stärke sollen das Bierbrauen vereinfachen“, informiert „Keine Patente auf Saatgut!“ in einer Pressemitteilung. Obwohl das im Patent beschriebene Verfahren weder neu noch technisch sei, beanspruche Carlsberg das entsprechende Saatgut, die Pflanzen, ihre Ernte sowie daraus hergestellte Lebensmittel und Getränke als eigene Erfindung.

Die Gerstenpatente sind ein Paradebeispiel für das rechtliche Chaos und die fragwürdige Patentvergabepraxis des EPA mit seinen 38 Vertragsstaaten. Das Europäische Patentrecht verbietet ausdrücklich Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen sowie auf Pflanzen und Tiere aus „im Wesentlichen biologischen Verfahren“. Nichtsdestotrotz erteilte das EPA Tausende solcher Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung. Der EPA-Verwaltungsrat hatte 2017 nach öffentlichen Protesten und Druck der EU beschlossen, dass Patente auf Pflanzen und Tiere aus herkömmlichen Züchtungsverfahren, bei denen keine Gentechnik zum Einsatz kommt, verboten sind. Allerdings war dieser Beschluss rechtlich lückenhaft. Patente auf zufällige genetische Veränderungen wurden nicht ausgenommen. Im Dezember 2018 erklärte die Große Beschwerdekammer des EPA, dass Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung doch grundsätzlich als patentierbare ‚Erfindungen‘ gelten sollen. In Reaktion darauf wurden Anfang 2019 alle weiteren Patentverfahren im Bereich der konventionellen Züchtung ausgesetzt. Eine Entscheidung der Großen Beschwerdekammer wird noch im ersten Halbjahr 2020 erwartet. (ab)

07.04.2020 |

Naturschutz kann von Tieren übertragene Krankheiten eindämmen

Abholz
Die Zerstörung von Lebensräumen rückt Tiere näher an den Menschen (Foto: CC0)

Ob Ebola, SARS oder MERS – diese und andere Infektionskrankheiten werden von Tier zu Mensch übertragen. Und durch zunehmende Naturzerstörung fördert der Mensch die Ausbreitung dieser Krankheiten. Darauf machte Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 2. April gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Bundespressekonferenz aufmerksam. „Je mehr der Mensch die Natur zerstört, desto größer ist das Risiko, dass der Virus überspringt und desto größer ist das Risiko des Krankheitsausbruches bis hin eben zu einer Pandemie“, sagte die Ministerin auf dem Podium. Daher sei ein engagierter Naturschutz in vielen Weltregionen ein wirksames Instrument, um neue Infektionskrankheiten zu verhindern.

Zwar ist der genaue Übertragungsweg des neuartigen Coronavirus noch nicht abschließend erforscht, doch es wird vermutet, dass der Erreger Sars-CoV-2 auf einem Wildtiermarkt in China erstmals auf Menschen übersprang. Gut belegt ist Wissenschaftlern zufolge jedoch, dass etwa 70% der menschlichen Infektionserreger ursprünglich aus dem Tierreich stammen, darunter das HIV-Virus, Ebola, Influenza, das Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus (MERS) und das Schwere Akute Respiratorische Syndrom (SARS). Zoonosen werden Infektionskrankheiten genannt, die von Tieren auf Menschen und umgekehrt übertragbar sind. Insbesondere gehe eine Übertragungsgefahr von Wildtiermärkten aus, wo Mensch und Tier auf engstem Raum zusammenkommen und die Tiere teils unter hygienisch unhaltbaren Zuständen zusammengepfercht werden.

Eine grundlegende Erkenntnis ist nach Ansicht der Forscher, dass die tieferliegende Ursache hinter der Übertragung von Krankheiten auf den Menschen die Zerstörung von Ökosystemen durch menschliche Eingriffe ist. „Die Entstehung zahlreicher Krankheiten kann mit dem Vordringen des Menschen in vormals unberührte Natur erklärt werden. Intensive Landnutzung, die Verbreitung von Monokulturen oder Rodungen von Wäldern führen zu einem Verlust der Artenvielfalt und verändern die Zusammensetzung der Säugetierpopulationen“, erklärt Dr. Sandra Junglen vom Institut für Virologie der Charité Universitätsmedizin Berlin. Weniger Artenvielfalt bedeute mehr Tiere einer Art im selben Lebensraum. „Wenn das Ökosystem derart aus dem Gleichgewicht gerät, können sich Infektionskrankheiten besser verbreiten.“ Werden Ökosysteme zerstört, überleben Junglen zufolge vor allem jene Arten, die „Generalisten“ seien. „Das Fatale daran ist, dass wenn sich diese Generalistenarten ausbreiten, dass sich mit ihnen auch die Erreger stark ausbreiten und vermehren und das sind eben genau auch die Erreger, die häufig sehr anpassungsfähig sind“, sagte sie auf der Pressekonferenz. Das heißt jene Erreger, die dann auf den Menschen übertragbar sind.

Artenvielfalt und funktionierende Ökosysteme können vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten schützen, betont Junglen. Das unterstrich auch Professor Josef Settele vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ). „Der weltweite Stand der Wissenschaft ist trotz offener Fragen eindeutig: Der Erhalt intakter Ökosysteme und ihrer typischen Biodiversität kann das Auftreten infektiöser Krankheiten generell reduzieren. Wir Menschen sind von funktionierenden, vielfältigen Ökosystemen abhängig. Mit der Zerstörung von Ökosystemen zerstören wir auch unsere Lebensgrundlage wie die Corona-Epidemie zeigt. Darum müssen wir uns gemeinsam für einen transformativen Wandel unserer Gesellschaft zum Schutz unserer Lebensgrundlagen einsetzen“, fordert Settele, der auch Ko-Vorsitzender des Globalen Berichts des Weltbiodiversitätsrats IPBES ist, einem zwischenstaatlichen Wissenschaftsgremium zum Thema Artenvielfalt. Schulze sagte, sie würde es begrüßen, wenn IPBES den globalen Wissensstand zu diesen Fragen sammeln, aufarbeiten und der Politik weltweit zur Verfügung stellen würde. „Denn die Weltgemeinschaft hat nach der Pandemie die Chance, eine neue globale Biodiversitätsstrategie zu beschließen – und so zu zeigen, dass sie aus den Pandemien der Vergangenheit gelernt hat.“

Schulze räumte ein, dass zunächst die akute Krisenbekämpfung anstehe. „Aber es wird eine Zeit nach der Pandemie geben. Spätestens dann sollten wir die Ursachen dieser Krise verstanden haben, um für die Zukunft besser vorbeugen zu können.“ Die Wissenschaft zeige, dass die Naturzerstörung die Krise hinter der Coronakrise sei. Umgekehrt sei eine gute Naturschutzpolitik, die vielfältige Ökosysteme schützt, eine wichtige Gesundheitsvorsorge gegen die Entstehung neuer Krankheiten.“ Schulze verwies auf den Einfluss unserer Lebensweise. Es gehe nicht nur darum, dass Wildtiere künftig den Platz und die vielfältigen Ökosysteme hätten, die sie bräuchten, um einen gesunden Abstand zum Menschen halten zu können. Auch eine nachhaltige Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft spiele eine Rolle. Schulze nannte als Beispiel die deutschen Sojaimporte aus Lateinamerika. Für den Anbau würden dort Wälder gerodet und Lebensräume zerstört. „Es ist nicht nur so, dass in China oder in Afrika etwas getan werden muss, sondern es ist ein Problem, das wir auch mit auslösen und wo wir auch Teil der Lösung sein müssen“, sagte Schulze. Gerade Deutschland müsse einen Beitrag leisten, etwa über eine nachhaltige Agrarpolitik oder über nachhaltige globale Lieferketten.“ (ab)

03.04.2020 |

CFS: Corona könnte Welternährungskrise auslösen

Obst
Obstverkäuferin bei der Arbeit (Foto: CC0)

Die Corona-Pandemie könnte sich zu einer heftigen Welternährungskrise ausweiten, wenn nicht schnell und entschlossen gegengesteuert wird. Davor warnt das Komitee für Welternährungssicherung (CFS), ein bei der UN-Landwirtschaftsorganisation FAO angesiedelter Ausschuss. Dessen hochrangiges Expertengremium (HLPE) veröffentlichte ein vorläufiges Themenpapier, das sich mit den Auswirkungen von COVID-19 auf Ernährungssicherheit und Ernährung befasst und eine rasche Diskussion anstoßen will. „Wir müssen so nachdrücklich wie möglich darauf drängen, dass alle verantwortlichen Führungskräfte – in Regierungen, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und andernorts – alles in ihrer Macht Stehende tun, um zu verhindern, dass diese Gesundheitskrise zu einer Nahrungsmittelkrise wird“, schreibt Thanawat Tiensin, Vorsitzender des CFS, in einer Stellungnahme. „Wir haben ein solches Szenario erst vor einem Jahrzehnt erlebt, als sich eine Finanzkrise zu einer solchen Lebensmittelkrise entwickelte. Wir müssen um unserer Völker und unseres Planeten willen verhindern, dass sich dies wiederholt.“

Die hochrangigen Experten des Ausschusses betonen, dass die Ernährungslage bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie kritisch war. Dem aktuellen UN-Bericht „State of food security and nutrition in the world” zufolge sind weltweit 821 Millionen Menschen unterernährt und die Mehrheit der Hungernden lebt in Ländern mit geringem Einkommen. Dort sind im Schnitt 12,9% der Bevölkerung unterernährt. Mangelernährung ist für 45% der Todesfälle bei Kindern unter fünf Jahren verantwortlich – das sind etwa 3,1 Millionen Kinder jedes Jahr. „Es wird erwartet, dass sich diese Zahlen durch die COVID-19-Pandemie noch verschlechtern werden, da es wahrscheinlich ist, dass sich die Folgen am heftigsten auf die Armen – insbesondere die Armen in den Städten –, Menschen, die in abgelegenen Gebieten leben, Wanderarbeiter und Beschäftigte des informellen Sektors, Menschen in humanitären Krisen- und Konfliktgebieten und andere gefährdete Gruppen auswirken werden“, schreiben die Experten. Die Ärmsten und Verletzlichsten hätten weniger Ressourcen verfügbar, um mit dem Verlust von Arbeit und Einkommen und steigenden Lebensmittelpreisen und einer instabilen Verfügbarkeit von Lebensmitteln klarzukommen und daher können sie sich weniger gut an die Krise anpassen.

Das HLPE zieht Parallelen zu früheren Gesundheitsepidemien, wie dem Ausbruch von Ebola, und zur Lebensmittelpreiskrise 2008, die ebenfalls negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion, den Handel und Lebensmittelpreise hatten. Ein erschwerender Faktor bei der aktuellen Corona-Krise sei jedoch, dass sie ein noch nie dagewesenes globales Ausmaß aufweise und die Lage sich rapide verändere. Es gebe viele unbekannte Variablen. Doch die Experten warten auch mit Empfehlungen auf: Regierungen sollten sich prioritär um die am stärksten gefährdeten und von COVID-19 und seinen Auswirkungen betroffenen Personen, wie z.B. Ältere, Kranke, Vertriebene und die Armen in den Städten, kümmern. Die besondere Rolle der Frauen im Gesundheits- und Ernährungssystem sollte anerkannt werden, da sie verstärkt als Nahrungsmittelproduzentinnen, -verarbeiterinnen und -betreuerinnen fungieren. Während und nach der COVID-19-Krise müssen zudem Sozialschutzmechanismen für die ärmsten Menschen eingesetzt werden, die sicherstellen, dass sie Zugang zu Nahrung haben, sowohl in ausreichender Menge als auch in guter Qualität. Zudem sei es notwendig, dass sowohl Landarbeiter als auch für die landwirtschaftliche Produktion erforderliche Inputs auf die Felder gelangen, da nun gesät und geerntet werden müsse.

Auch die Menschenrechtsorganisation FIAN sieht die Staatengemeinschaft in der Pflicht, globale Gegenmaßnahmen einzuleiten, denn schon jetzt seien arme Bevölkerungsgruppen besonders betroffen. „Schon vor der Corona-Krise verschlechterte sich die globale Ernährungssituation. Die Hungerzahlen stiegen drei Jahre in Folge an. Nun könnte sich die Situation dramatisch verschärfen“, warnt FIAN-Agrarreferent Roman Herre. „Die Anzeichen hierfür mehren sich: Durch landesweite Schulschließungen in aktuell 165 Ländern verlieren hunderte Millionen Kinder den Zugang zu regelmäßigen Schulmahlzeiten, alleine in Indien über 100 Millionen Schülerinnen und Schüler. Rund zwei Milliarden Menschen weltweit arbeiten im informellen Sektor, ohne Sozial- oder Gesundheitsversicherung. Einkommensverluste durch Ausgangssperren bedeuten für viele, kein Essen mehr kaufen zu können. Lokale Wochenmärkte werden geschlossen.“ Diese seien für Kleinbauern und Fischer oft die einzige Möglichkeit, ihre Waren zu verkaufen. Es drohe der Verlust von Ackerland und Haus. Aber auch in Deutschland treffe die Coronakrise die Ärmsten: Essensausgaben für Obdachlose sind stark reduziert und 400 Tafeln mussten teils die Verteilung von Lebensmitteln einstellen. Nun werde die Fragilität eines Systems deutlich, in dem die Ärmsten und Alten für ihre Ernährung auf Tafeln angewiesen sind. (ab)

31.03.2020 |

Kakao und Zugvögel: Ökosystemleistungen überschreiten Grenzen

KAkap
Kein Kakao in deutschen Tassen ohne die Dienste der Natur in Westafrika (Foto: CC0)

Die Natur leistet für den Menschen eine Vielzahl an Diensten, von der Bereitstellung von sauberem Wasser über die Bestäubungsleistung der Insekten bis hin zur Speicherung von CO2 in Böden. Diese wichtigen Ökosystemleistungen sind bekannt und zu ihrer Bedeutung wurde viel geforscht und geschrieben. Nun befasst sich eine neue Studie, die im Fachjournal „Global Environmental Change“ veröffentlicht wurde, mit einem spannenden Aspekt: grenzüberschreitenden Ökosystemleistungs-Strömen. Das Team des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung und des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung zeigt auf, dass viele Länder von Ökosystemleistungen profitieren, die zuvor andernorts erbracht wurden. „Ökosystemleistungen kennen keine Grenzen“, sagt Mitautorin Prof. Aletta Bonn. „So profitiert etwa ein Land von landwirtschaftlichen Produkten aus anderen Erdteilen oder dem Schutz vor Hochwasser, den Auengebiete eines Nachbarlandes erbringen.“ Die Studie befasste sich damit, wie diese Ströme identifiziert, quantifiziert und auch zwischen einzelnen Ländern ausgeglichen werden könnten und untersucht, in welchem Ausmaß Deutschland Ökosystemleistungen nutzt, die in anderen Teilen der Welt erbracht werden.

Die Wissenschaftler unterteilen die Ökosystemleistungs-Ströme in verschiedene Kategorien und nahmen je ein Fallbeispiel genauer unter die Lupe. Bei der Analyse von Handelsströmen wählten sie das Beispiel deutscher Kakaoimporte und deren Auswirkungen auf die biologische Vielfalt in den produzierenden Ländern. „Es zeigte sich, dass rund 85 Prozent des importierten Kakaos aus nur fünf Ländern überwiegend Westafrikas stammen - der Elfenbeinküste, Ghana, Nigeria, Kamerun und Togo“, sagt eine weitere Autorin der Studie, Dr. Janina Kleemann. Die deutschen Kakaoimporte verzeichneten zwischen 2008 und 2015 mit 34% einen deutlichen Anstieg. Doch ohne die wertvollen Dienste der Natur gäbe es keinen Kakao in deutschen Tassen: In den Herkunftsländern hängt die Produktion von Ökosystemleistungen ab, allen voran der Bestäubung, die von einer begrenzten Zahl von wilden Insektenarten übernommen wird. Doch die Entstehung von Kakaoplantagen führt auch zum Verlust von Lebensräumen und trägt so zum Artensterben bei. „Erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind vor allem in Kamerun und Ecuador durch den Kakaoexport nach Deutschland zu verzeichnen“, sagt Dr. Kleemann.

In der Kategorie „Wandernde Arten“ untersuchte das Team die Bedeutung von Zugvögeln für die deutsche Landwirtschaft. „Unsere Ergebnisse weisen darauf hin, dass Afrikas tropische und subtropische Klimazonen der Mehrheit von Zugvogelarten einen Lebensraum bieten, die einen wichtigen Beitrag zur Schädlingsbekämpfung in deutschen Agrarlandschaften leisten“, betont Kleemann. Für die Studie wurde Deutschland als Empfängerregion dieser Ökosystemleistungen eingestuft, aber die Autoren weisen darauf hin, dass oft auch ein „interaktiver Austausch zwischen Regionen“ bestehe, wenn zum Beispiel Zugvögel sowohl in ihren Winterquartieren als auch in ihren Brutgebieten Leistungen erbringen. Ein weiteres Beispiel für die Dienste der Natur über Grenzen hinweg ist der Hochwasserschutz. Das Team gelangte zu dem Ergebnis, dass Deutschland zu zwei Dritteln von der Hochwasserregulierung in Auen anderer Länder profitiert, im Gegenzug aber auch rund 40% in nachgelagerte Nachbarländer wie zum Beispiel die Niederlande exportiert.

Den Autoren zufolge ist das Wissen um diese grenzüberschreitenden Leistungen ein erster Schritt hin zu einem fairen Ausgleich von Ökosystemleistungen, besserem Ressourcenmanagement und nachhaltigem Handeln. „Es wäre äußerst sinnvoll, die durch heimischen Konsum in anderen Ländern entstandenen Schäden und Umweltkosten zu erfassen“, sagt Aletta Bonn. So könnte jedes Land seine globale Verantwortung für den Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt wahrnehmen. „Wenn wir wissen, in welchem Maße wir mit unserem Konsum und unseren Handelsentscheidungen die Natur weltweit beeinflussen, können wir künftig bessere Konsumentscheidungen treffen und passgenaue Maßnahmen für ein nachhaltiges Handeln entwickeln“, so Bonn. „Diese Informationen könnten dann in politische Entscheidungen einfließen, wie etwa faire Handelsstandards, umwelt- und sozialverträgliche Zertifizierung oder finanzielle Ausgleichsmaßnahmen.“ (ab)

27.03.2020 |

Corona-Maßnahmen könnten Versorgung mit Lebensmitteln behindern

Zwiebeln
Wer wird sie ernten? (Foto: CC0)

Die von Regierungen weltweit aufgrund der Corona-Krise verhängten Maßnahmen könnten die Versorgung mit Nahrungsmitteln teilweise unterbrechen, warnt die Welternährungsorganisation FAO. Am 26. März appellierte FAO-Generaldirektor QU Dongyu an die Staats- und Regierungschefs der G20-Länder, zu gewährleisten, dass die Ernährungssysteme nicht beeinträchtigt werden und auch die Ärmsten weltweit trotz COVID-19 genügend Lebensmittel haben. „Wir müssen sicherstellen, dass die Wertschöpfungsketten für Nahrungsmittel nicht unterbrochen werden und weiterhin gut funktionieren und die Produktion und Verfügbarkeit von vielfältigen, sicheren und nahrhaften Lebensmitteln für alle fördern“, sagte er in einer Online-Ansprache. „Die Armen und Schwachen werden am stärksten betroffen sein und die Regierungen sollten die sozialen Sicherheitsmechanismen stärken, um deren Zugang zu Nahrungsmitteln aufrechtzuerhalten.“

QU Dongyu betonte, dass die Lebensmittelversorgung gut funktioniere, aber es bestehe die Sorge, dass protektionistische Politiken und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit die Produktion, Verarbeitung, Verteilung und den Verkauf von Lebensmitteln sowohl auf nationaler Ebene als auch weltweit stören könnten. Er zog eine Parallele zur globalen Lebensmittelpreiskrise 2007-08 und führte an, dass die damalige Unsicherheit eine Welle von Exportbeschränkungen in mehreren Ländern ausgelöst habe, während andere Länder begannen, massiv Lebensmittel zu importieren. Dies habe zu einer übermäßigen Preisvolatilität beigetragen und sich negativ auf die Länder mit niedrigem Einkommen und einem Nahrungsmitteldefizit ausgewirkt. Das sieht auch Maximo Torero, Chefökonom der FAO, so. Er betonte, dass die Regierungen den Forderungen einiger Kreise nach dem Schutz der eigenen Lebensmittelversorgung durch Exportbeschränkungen entgegentreten müssen. „Handelsschranken werden zu extremer Volatilität führen. (...) Das ist es, was wir bei Lebensmittelkrisen beobachten“, sagte er der britischen Zeitung „The Guardian“.

Torero wies darauf hin, dass einige Länder bereits Zölle und Exportverbote erlassen haben. So habe etwa Kasachstan die Ausfuhr von Weizenmehl gestoppt und Beschränkungen für Buchweizen und Gemüse wie Zwiebeln, Karotten und Kartoffeln eingeführt, berichtet der Guardian. Dem Blatt zufolge hat Vietnam, der drittgrößte Reis-Exporteur der Welt, Handelsverträge über den Export von Reis vorübergehend ausgesetzt. Es sei zu vermuten, dass auch Russland, der weltgrößte Weizenexporteur, die Exporte beschränken könnte, wie es bereits früher geschehen ist – ganz zu schweigen von Maßnahmen, die US-Präsident Donald Trump ergreifen könnte. Ein weiteres Problem, das in den kommenden Wochen auftreten könnte, ist der durch die Corona-Pandemie verursachte Mangel an Erntehelfern. Da Regierungen Grenzen schließen, ist die Rekrutierung von Saisonarbeitern unmöglich geworden. „Wir müssen aufpassen, dass wir die Lebensmittelwertschöpfungskette und die Logistik nicht unterbrechen, sonst werden wir bald Probleme bei frischem Gemüse und Obst haben“, so Torero. „Obst und Gemüse sind auch sehr arbeitsintensiv, wenn Arbeitskräfte wegzufallen drohen, da die Menschen sich nicht frei bewegen können, dann hat man ein Problem.“ Diese Arten von Produkten hätten oft kurze Reifezeiten, seien leicht verderblich und benötigten qualifizierte Pflücker, die zur richtigen Zeit schnell arbeiten können. Torero forderte Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Arbeiter auf die Felder gelangen und zugleich die Verbreitung des Virus verhindert wird. (ab)

24.03.2020 |

UN: Klimawandel erfordert nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft

Bewässerung
Bewässerung in der Landwirtschaft (Foto: CC0)

Der Klimawandel beeinträchtigt die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser und gefährdet die Verwirklichung des Menschenrechts auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung von Milliarden Menschen. Darauf weist der Weltwasserbericht 2020 hin, den die UNESCO im Auftrag der Vereinten Nationen erstellt und vor dem Weltwassertag am 22. März veröffentlicht hat. Die Veränderung des Wasserkreislaufs wird auch Risiken für die Energieversorgung, die Ernährungssicherheit und menschliche Gesundheit, die wirtschaftliche Entwicklung und die Armutsbekämpfung mit sich bringen und könnte so das Erreichen der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) erschweren. SDG 6 fordert, dass der Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen bis 2030 für alle Menschen gewährleistet sein muss. Derzeit sind jedoch noch 2,2 Milliarden Menschen ohne Zugang zu sicherem Trinkwasser und 4,2 Milliarden beziehungsweise 55% der Weltbevölkerung haben keine sicheren Sanitäranlagen.

Dem Bericht zufolge hat sich der Wasserverbrauch in den letzten 100 Jahren versechsfacht und wird aufgrund des Bevölkerungswachstums, der wirtschaftlichen Entwicklung und veränderter Konsummuster weiterhin um etwa 1% pro Jahr steigen. Der Klimawandel und die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen wie Stürmen, Überschwemmungen und Hitzewellen werden sich auf die Verfügbarkeit und Verteilung der Wasserressourcen auswirken. Das wird die Lage in Regionen, die unter „Wasserstress“ leiden, verschärfen und zu Wasserknappheit in Gegenden führen, in denen momentan noch ausreichend Wasser vorhanden ist. Auch die Wasserqualität wird leiden: „Höhere Wassertemperaturen, weniger gelöster Sauerstoff und folglich die verminderte Fähigkeit zur Selbstreinigung von Süßgewässern werden die Wasserqualität nachteilig beeinflussen. Des Weiteren drohen Wasserverschmutzung und krankheitserregende Verunreinigungen aufgrund von Überschwemmungen oder höheren Schadstoffkonzentrationen während Trockenzeiten“, heißt es in der Zusammenfassung des Berichts. Dies hat negative Folgen für die menschliche Gesundheit, genauso wie für die Landwirtschaft und die Ökosysteme.

„Wir reden oft über Wassermangel und drohende Wasserkonflikte, aber zu wenig darüber, dass Wasser Teil der Lösung der Klimakrise ist. Effektive Bewirtschaftung von Wasser trägt zu Klimaschutz und wirksamer Anpassung an den Klimawandel bei“, sagt Ulla Burchardt vom Vorstand der Deutschen UNESCO-Kommission. „Wir müssen Wasser effizienter nutzen, unnötige Wassernutzung und Wasserverluste vermeiden. Gleichzeitig kann beispielsweise Abwasseraufbereitung Treibhausgase reduzieren und zur Energiegewinnung genutzt werden.“ Aber auch die Landwirtschaft müsse dringend an die Doppelherausforderung Wasser- und Klimakrise angepasst werden. Der Bericht enthält ein eigenes Kapitel zu Ernährung und Landwirtschaft, das Zusammenhänge zwischen Klimawandel und Land- und Wassernutzung aufzeigt und Ansätze für Klimaschutz und Anpassung durch ein nachhaltiges Land- und Wassermanagement liefert. Den Autoren zufolge ist die Landwirtschaft in zweifacher Hinsicht gefordert: „Erstens müssen bestehende Produktionsweisen angepasst werden, um mit dem häufigeren Auftreten von Wasserknappheit und Wasserüberfluss (Hochwasserschutz und Entwässerung) zurechtzukommen. Und zweitens muss Klimaschutz die Landwirtschaft „dekarbonisieren“, durch die Senkung von Treibhausgas-Emissionen und die Steigerung der Verfügbarkeit von Wasser.“

In puncto Anpassung schlagen die Autoren Ansätze zur Land- und Wasserbewirtschaftung, zum Bodenschutz und zur agronomischen Praxis vor, die Kohlenstoff binden und Treibhausgasemissionen reduzieren. Diese Maßnahmen fassen sie unter dem Dach der Climate-Smart Agriculture zusammen, einem Konzept, das auch vielfach Kritik von NGOs erntete. Dem Bericht zufolge tragen die Praktiken dazu bei, die Bodenstruktur, organisches Material und Feuchtigkeit unter trockeneren Bedingungen zu erhalten, und sie umfassen Techniken wie Be- und Entwässerung zur Angleichung oder Ausweitung von Anbauperioden in Anpassung an saisonale und zwischenjährliche Klimaverschiebungen. Die Autoren betonen, dass die Rolle des Wassermanagements für die Anpassung der Landwirtschaft von zentraler Bedeutung ist. Im Regenfeldbau werde Anpassung durch die Fähigkeit der Pflanzensorten bestimmt, mit Temperaturänderungen klarzukommen, ebenso wie durch das Management der Bodenfeuchtigkeit, das entscheidend ist, um die Bodenstruktur zu erhalten und das Wurzelwachstum der Pflanzen zu fördern. Bewässerung würde eine Flexibilisierung des Anbaukalenders eröffnen.

In puncto Klimaschutz biete die Landwirtschaft zwei wichtige Instrumente: „Kohlenstoffbindung durch Akkumulation organischen Materials über und unter der Erde und Emissionsreduzierung durch Land- und Wassermanagement, einschließlich der Förderung erneuerbarer Energien.“ Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, wie z.B. Solarpumpen, ermögliche die Reduzierung von Emissionen und die Stärkung der Lebensgrundlagen von Kleinbauern, argumentieren die Autoren. Sie schlagen landwirtschaftliche Praktiken vor, die auf Kohlenstoffbindung im Boden und die Reduzierung von Emissionen abzielen. Eine davon ist die Agroforstwirtschaft, die es in vielerlei Formen gibt, von der Pflanzung von Obstbäumen in Feldern bis hin zur Nutzung heimischer Baumarten für Windschutz und Schatten. „Die Agroforstwirtschaft kann positive Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Speicherung von Wasser in Böden, die Grundwasseranreicherung, den Wasserabfluss und die Erosionskontrolle, den Nährstoffkreislauf im Boden und die biologische Vielfalt haben“, so die Autoren. Sie raten zudem dazu, Reisfelder nicht dauerhaft zu fluten, sondern abwechselnd unter Wasser und trocken zu halten. So könnten der Methanausstoß reduziert und gute Erträge erzielt werden, während der Wasserverbrauch um bis zu 24% sinke. In der Forstwirtschaft biete die Vermeidung von Abholzung und die Wiederaufforstung die beste Chance zum Klimaschutz. (ab)

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