News

15.05.2020 |

Urteil: Konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere nicht patentierbar

Gemuese
Patente auf konventionell gezüchtetes Gemüse sind nun tabu (Foto: CC0)

Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung sind in Europa nun verboten. Das besagt das lange erwartete Urteil der Großen Beschwerdekammer, der höchsten rechtlichen Instanz des Europäischen Patentamtes (EPA), das in der Vergangenheit immer wieder durch die Erteilung eben solcher Patente für Schlagzeilen gesorgt hatte. Nun bestätigte die Kammer am 14. Mai in ihrer Stellungnahme „G3/19“, dass Pflanzen und Tiere aus „im Wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren unter dem Europäischen Patentübereinkommen nicht patentierbar sind“. Von dieser Regelung ausgenommen sind Patente, die vor dem 1. Juli 2017 erteilt wurden, oder Patentanträge, welche vor diesem Datum bereits eingereicht wurden und noch anhängig sind. „Ich begrüße ausdrücklich die Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer“, sagte EPA-Präsident António Campinos. „Sie wird den Patentanmeldern und der breiten Öffentlichkeit mehr Rechtssicherheit in dieser sensiblen und komplexen Frage mit rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen bringen“, teilte er mit und kündigte an, das Patentamt werde im Einklang mit den dargelegten Klarstellungen handeln.

„Keine Patente auf Saatgut!“, ein Bündnis von Nichtregierungsorganisationen, freute sich über das Urteil. „Seit mehr als zehn Jahren kämpfen wir gegen Patente wie z.B. auf Brokkoli und Tomaten, Paprika, Melonen und Getreide. Stellvertretend für große Teile der europäischen Öffentlichkeit, der Gärtnereien, der Landwirtschaft und der VerbraucherInnen begrüßen wir dieses Urteil“, sagte Martha Mertens vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Unsere Kenntnisse über Züchtungsverfahren wurden über Jahrhunderte von Landwirtschaft und Züchtung entwickelt, nicht aber von der Industrie erfunden. Konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere müssen auch in Zukunft für die weitere Züchtung verfügbar sein“, fordert sie. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) nannte das Urteil „einen wichtigen Etappensieg“. Auch Katherine Dolan vom Verein ARCHE NOAH bewertet die Entscheidung zunächst positiv: „Das aktuelle Urteil kann dazu beitragen, ein Jahrzehnt voller rechtlicher Absurditäten und chaotischer Entscheidungen am EPA zu beenden.“ Weltagrarbericht.de hatte über das rechtliche Hin und Her berichtet. Es bestehe aber immer noch das Risiko, dass große Konzerne das Patentrecht dazu missbrauchten, um die Kontrolle über Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion zu erhalten, so Dolan. „Das Problem ist noch nicht gelöst. Weitere politische Entscheidungen sind notwendig, um die bestehenden Schlupflöcher zu schließen.“

Die Schlupflöcher, die „Keine Patente auf Saatgut!“ Sorgen bereiten, beziehen sich vor allem auf die Abgrenzung zwischen technischen Erfindungen und den Methoden der konventionellen Züchtung. Wie ein Ende April veröffentlichter Bericht des Bündnisses zeigt, muss dieser Unterschied klar definiert werden, damit bestehende Verbote wirksam greifen können. Probleme bereiteten hier Patentanträge im Zusammenhang mit zufälligen Mutationen, bei denen nicht zwischen natürlich vorkommenden Genvarianten und zufälligen Mutationen einerseits und technischen Interventionen mittels Gentechnik andererseits unterschieden wurde. Der Bericht zeigt, dass sich viele Patentansprüche auf Verfahren beziehen, die Ergebnis zufälliger Prozesse in Kombination mit Kreuzung und Selektion sind. Auf Zufallsmutagenese basiert etwa ein Antrag des niederländischen Konzerns Keygene, der sich pauschal auf alle Cassava- bzw. Maniokpflanzen erstreckt, die einer chemischen Mutagenese unterzogen wurden – unabhängig vom verfolgten züchterischen Ziel. Die „Erfindung“ sei, dass es der Firma als erstes gelungen sei, Mutationszüchtung mit Maniok durchführen, wobei Pflanzenzellen mit Chemikalien in Kontakt gebracht werden. Das Patent beansprucht aber nicht nur das technische Verfahren, sondern alle behandelten Zellen, Setzlinge oder Pflanzen. „Keine Patente auf Saatgut!“ fordert daher weitere politische Entscheidungen, um zu verhindern, dass ‚technische Garnierungen‘ wie die Beschreibung von zufälligen Mutationen dazu missbraucht werden, um konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere weiterhin durch die Hintertür patentieren zu lassen. (ab)

Back to news list

Donors

Donors of globalagriculture Bread for all biovision Bread for the World Misereor Heidehof Stiftung Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz Rapunzel
English versionDeutsche VersionDeutsche Version