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07.11.2018 |

Patent auf konventionell gezüchteten „geköpften Brokkoli“ widerrufen

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Endlich frei: der geköpfte Brokkoli (Foto: CC0)

Das Europäische Patentamt (EPA) hat das umstrittene Patent auf den „geköpften Brokkoli“ aus herkömmlicher Züchtung widerrufen. Das teilte heute das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ mit, dessen Einspruch gegen das Patent nun von Erfolg gekrönt wurde. Das Patent war dem inzwischen von Bayer aufgekauften US-Konzern Monsanto 2013 erteilt worden und erstreckte sich auf einen aufgrund seines höheren Wuchses leichter erntbaren Brokkoli – und zwar das Saatgut, den geernteten (‚geköpften‘) Brokkoli sowie „Brokkolipflanzen, die in einem Brokkolifeld gezogen werden“. Das Bündnis, dem Organisationen von A wie Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bis Z wie Zukunftsstiftung Landwirtschaft angehören, demonstrierte daraufhin 2014 unter dem Motto „Freiheit für den Brokkoli!“ vor dem EPA in München und legte Widerspruch ein. Denn die Erteilung von Patenten auf konventionell, also ohne Gentechnik, gezüchtete Pflanzen verstößt gegen das EU-Patentrecht, das Patente auf Pflanzen und Tiere, „die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren“ gewonnen wurden, untersagt. Das sah das EPA jedoch anders: 2015 entschied seine Große Beschwerdekammer zunächst in einer Grundsatzentscheidung zum „Brokkoli-Patent“, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere zulässig sind, auch wenn die Züchtungsverfahren als solche nicht patentierbar sind.

Das Patentamt erteilte daher munter weiter Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen. Auf Druck der EU und Zivilgesellschaft beschloss das EPA 2017 jedoch neue Regeln für die Auslegung, wonach keine Patente auf Pflanzen und Tiere mehr erteilt werden dürfen, wenn diese aus üblichen Züchtungsverfahren wie Kreuzung und Selektion hervorgehen. Der jetzige Widerruf stützt sich darauf und schlussfolgert, dass „im vorliegenden Fall die beanspruchten Brokkoli-Pflanzen nur durch ein im Wesentlichen biologischen Verfahren, das Kreuzung und Selektion umfasst, erhalten werden können“. Es ist der erste derartige Widerruf. „Das ist ein wichtiger Erfolg für das breite gesellschaftliche Bündnis gegen Patente auf Pflanzen und Tiere. Ohne unseren Einsatz wären die Regeln am EPA nicht verändert worden und das Patent wäre immer noch gültig“, erklärte Ruth Tippe von „Kein Patent auf Leben!“. „Die großen Konzerne wie Bayer, Syngenta und BASF sind mit ihrer Strategie gescheitert, die herkömmliche Züchtung von Pflanzen und Tieren über das Patentrecht zu monopolisieren“.

Allerdings gebe es noch immer große Schlupflöcher im Patentrecht, warnt das Bündnis. Denn nach der Neuregelung sind Pflanzen und Tiere patentierbar, bei denen genetische Veranlagungen und zufällige Mutationen identifiziert werden, die für die Züchtung wichtig sind. Das zeigen die Patente auf Gerste und Bier für die Brauereikonzerne Carlsberg und Heineken. Die 2016 vom EPA gewährten Patente umfassen Gerstenpflanzen aus konventioneller Züchtung, ihre Verwendung im Brauverfahren sowie das daraus gebraute Bier. Die Patente basieren auf zufälligen Mutationen im Genom der Gerste. Getreidekörner wurden mit Chemikalien in Kontakt gebracht, um eine größere Bandbreite an genetischen Variationen hervorzurufen. Dann wurden daraus spezifische Mutationen, deren Nutzen bereits bekannt war, durch Standardverfahren selektiert. Erst im Oktober 2018 hatte das EPA Einsprüche gegen die Patente zurückgewiesen und diese lediglich eingeschränkt. „Wir sehen den Beginn einer Entwicklung, die eine freie Pflanzenzucht in naher Zukunft unmöglich machen kann. Derartige patentierte Mutationen könnten in jeder Nutzpflanze versteckt sein“, warnte Johanna Eckhardt vom Bündnis. „Hier muss die Politik jetzt erneut aktiv werden“, fordert auch Tippe. (ab)

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