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25.07.2018 |

Europäischer Gerichtshof: CRISPR ist Gentechnik

The judges of the EU Court of Justice
Court of Justice of the European Union

Der Europäische Gerichtshof hat in einem lange erwarteten Urteil klar festegestellt: Neue Formen der Gentechnik wie CRISPR-Cas fallen unter die Regulierung gentechnisch veränderter Organismen der EU. Mutagenese-Verfahren, so der Gerichtshof laut seiner Pressemitteilung, seien grundsätzlich gentechnische Verfahren im Sinne der Gentechnikrichtlinie. Deshalb seien bestimmte Formen zufälliger Mutagenese (durch Bestrahlung und chemische Behandlung), die bei Erlaß der Richtlinie bereits seit langem in Gebrauch waren, von der Regulierung explizit ausgenommen worden. Neue, gezielte Formen der Mutagenese etwa durch das CRISPR-Cas Verfahren, fallen dagegen nach seinem Urteil nicht unter diese Ausnahme. Sie seien anderen Gentechnikverfahren vergleichbar und müßten auch im Sinne des Vorsorgeprinzips genauso auf ihre Risiken geprüft, zugelassen und gekennzeichnet werden.

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