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23.10.2015 |

Syngenta erhält Patent auf Paprika aus konventioneller Züchtung

Paprika
Freiheit für die Paprika (Foto: Joe Shlabotnik/Flickr)

Das Europäische Patentamt (EPA) hat dem Schweizer Agrarkonzern Syngenta ein Patent auf eine konventionell gezüchtete Paprika erteilt. Dieses umfasst die Verwendung der Paprika als Lebensmittel, die Pflanzen selbst, deren Anbau und Ernte sowie das Saatgut. Syngenta erhebt den Patentanspruch auf eine kernlose Paprika – oder in Amtsdeutsch auf eine „männlich-sterile Hybridpaprikapflanze, die an der ganzen Pflanze normal aussehende essbare samenlose Früchte bildet, wobei die samenlosen Früchte dadurch gekennzeichnet sind, dass sie zu mindestens 95% samenlos sind“. Das Patent EP2166833B1, das am 14. Oktober veröffentlicht wurde, erstreckt sich auf die Verwendung von Paprikafrüchten „als Frischprodukt, als frisch geschnittenes Produkt oder für die Verarbeitung, wie zum Beispiel die Konservenindustrie“. Nichtregierungsorganisationen und die Biobranche reagierten empört auf die erneute Erteilung eines Patents auf Pflanzen aus konventioneller Zucht, da die europäischen Patentgesetze die Patentierung von Verfahren zur konventionellen Züchtung verbieten. Das EPA erteilt dennoch Patente auf Pflanzen, züchterische Merkmale sowie Saatgut und die Ernte, die aus dieser Züchtung stammen. Erst im August hatte Syngenta ein Patent auf eine konventionell gezüchtete Tomate erhalten. „Schritt für Schritt übernehmen die Saatgutkonzerne die Kontrolle über unsere Nahrungsmittel“, kommentierte Christoph Then für die internationale Koalition Keine Patente auf Saatgut!. „Sollen wir in Zukunft erst um Erlaubnis fragen, bevor wir eine Paprika aufschneiden? Auf jeden Fall kann Syngenta andere daran hindern, diese Paprika anzubauen, zu ernten, als Nahrungsmittel zu verkaufen oder für die weitere Züchtung zu nutzen, wenn die Firma das will“, so Then. Auch der Geschäftsführer des Bio-Spitzenverbandes BÖLW, Peter Röhrig, sieht durch derartige Patente die Innovation in der Pflanzenzucht gefährdet: „Züchter und Landwirte brauchen den freien Zugriff auf die genetische Vielfalt aller Pflanzensorten und Tierrassen. Das bestehende Sortenschutzrecht reicht völlig aus, um die geistige Leistung zu schützen, die in dieser Arbeit steckt. Patente blockieren die Weiterentwicklung, auf die wir in der Landwirtschaft weltweit dringend angewiesen sind.“ Der Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag zum Einsatz für ein europaweites Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere verpflichtet hat, wirft „Keine Patente auf Saatgut!“ Untätigkeit vor. Statt auf eine seit Langem angekündigte europäische Initiative gegen die Patentierung von Lebensmitteln zu warten, könnten die Regierungen über den Verwaltungsrat des EPA, die politische Kontrollinstanz des Amtes, selbst aktiv werden, um die großzügige Vergabepraxis des EPA zu stoppen, das sich aus Gebühren für die Prüfung und Erteilung von Patenten finanziert. (ab)

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