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21.06.2017 |

Agrar-Report: Artenschwund erfordert sofortige Neuausrichtung der Agrarpolitik

Neuausrichtung
Eine Neuausrichtung der Agrarpolitik für mehr Artenvielfalt ist nötig (Foto: CC0)

Der rasch voranschreitende Verlust der biologischen Vielfalt in der deutschen Agrarlandschaft erfordert eine grundlegende und sofortige Kehrtwende in der Agrarpolitik. So lautet die nachdrückliche Mahnung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) anlässlich der Vorstellung des Agrar-Reports 2017 am Dienstag. Das BfN fasst in dem 68-seitigen Bericht die Ergebnisse unterschiedlicher Forschungsvorhaben zusammen. Das Fazit fällt ernüchternd aus: „Der Zustand der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft ist alarmierend“, heißt es gleich eingangs, und „die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union sowie die nationale Agrarpolitik leisten auch nach der letzten Reform 2013 keinen substanziellen Beitrag, um dem anhaltenden Verlust der biologischen Vielfalt wirksam entgegenzutreten“.

Als Beispiel für den Artenschwund nennt der Bericht Bestandsrückgänge bei wildwachsenden Pflanzenarten, Vögeln in der Agrarlandschaft und Insekten. Überproportionale Bestandsrückgänge bei den Kleininsekten und Spinnen fressenden Vogelarten ließen auch auf einen Rückgang der Insekten schließen. „Praktisch alle Tier- und Pflanzengruppen in der Agrarlandschaft sind von einem eklatanten Schwund betroffen“, erläuterte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. Die Problematik setze sich bei der Lebensraumvielfalt fort. Auch den Wiesen und Weiden geht es schlecht. Das sei wegen ihrer Bedeutung für die Artenvielfalt bedenklich. Über ein Drittel aller heimischen Farn- und Blütenpflanzen kommen vor allem im Grünland vor, bei den hierzulande gefährdeten Farn- und Blütenpflanzenarten sind es sogar rund 40%. „Der quantitative Rückgang der Fläche des Dauergrünlands hat sich zwar verlangsamt und scheint in Teilen sogar gestoppt. Infolge der intensiven Grünlandbewirtschaftung schreitet die qualitative Verschlechterung des Grünlands jedoch ungebremst weiter voran“, warnt der Bericht. Alarmierend sei, dass nicht nur extensiv bewirtschaftete, sondern verbreitet auch blütenreiche Grünlandtypen mittlerer Nährstoffgehalte und Bewirtschaftungsintensitäten massiv leiden. Der Biodiversitätsverlust gefährde nicht nur die Nahrungsgrundlage und den Lebensraum von Insekten und Vögeln - es gehen auch wichtige Ökosystemleistungen verloren. Dies hat z.B. negative Folgen für die Landwirtschaft, die auf Bestäuber oder natürliche Gegenspieler für Schädlinge angewiesen ist.

Der Report lobt zwar die Rolle der Landwirtschaft als Bewahrerin einer vielfältigen Kulturlandschaft mit diverser Flora und Fauna, geht aber auch hart mit ihr ins Gericht: „Während die Landbewirtschaftung bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts zur Diversifizierung von Lebensräumen und damit zur Entstehung komplexer Agro-Ökosysteme beigetragen hat, führt ihre moderne ‚industrialisierte’ Ausprägung bis heute zur Vereinheitlichung und Monotonisierung ganzer Landschaften mit erheblichen Auswirkungen auf die Biodiversität und den Naturhaushalt.“ Die EU-Agrarpolitik und die nationale Umsetzung hätten hinsichtlich der Erhaltung der Biodiversität versagt und auch die letzte Reform 2013 sei weitgehend wirkungslos. Die Ökologischen Vorrangflächen entfalteten kaum Mehrwert für die Biodiversität und seien hochgradig ineffizient. Die Erfüllung der Anforderungen für den größten Teil dieser Flächen werde durch den Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen realisiert, die keinen Mehrwert für die biologische Vielfalt erbringen, so Prof. Jessel. In der zweiten Säule der GAP sei der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums zwar das wichtigste Instrument zur Finanzierung des Naturschutzes in der Agrarlandschaft, doch es bestehe eine große Lücke zwischen den verfügbaren EU-Finanzmitteln und dem Bedarf und es bestünden bürokratische Hürden.

„Dies alles zeigt die Notwendigkeit einer grundlegenden und schnellstmöglichen Kehrtwende in der GAP“, betonte Jessel. Eine solche Neuausrichtung sei nicht nur aus Naturschutzsicht erforderlich, sondern habe auch starken Rückhalt in der Bevölkerung. Eine zukunftsfähige GAP erfordere die konsequente Ausrichtung von Zahlungen an die Landwirtschaft am Gemeinwohlprinzip nach dem Grundsatz „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“. Finanzielle Mittel in ausreichender Höhe müssen hierfür bereitgestellt werden. Zudem brauche es Anreize für eine naturverträgliche, standortangepasste und damit nachhaltige Bewirtschaftung. Ökologische Leistungen müssten durch geringeren administrativen Aufwand und vereinfachte Kontrollregelungen gesichert werden. (ab)

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